Anwälte für Versicherungsrecht
in Freiburg und Südbaden

Sehr oft verweigern Versicherungen im Leistungsfall zu Unrecht die Leistung oder kürzen diese. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Ihre berechtigten Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag durchzusetzen und scheuen auch eine Klage gegen der Versicherer nicht.

Insbesondere helfen wir Ihnen gerne bei folgenden Themen:

Nach einem Verkehrsunfall verweigert Ihre Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung die Leistung und beruft sich auf eine Obliegenheitsverletzung.

Der Unfallversicherer verweigert die Leistung mit der Begründung, es liege kein Unfall vor.

Der Haftpflichtversicherer wirft Ihnen vorsätzliches Verhalten vor und verweigert die Leistung.

Der private Krankenversicherer tritt vom Vertrag zurück und wirft Ihnen vor, die Gesundheitsfragen falsch beantwortet zu haben.

Der Versicherer verweigert die Leistungen aus Ihrer Berufungsunfähigkeits- versicherung mit dem Argument Berufungsunfähigkeit läge nicht vor.

Die Hausratversicherung wirft Ihnen grob fahrlässiges Verhalten vor und verweigert die Leistung.

Der Gebäudeversicherer kürzt nach einem Wasser-/Brandschaden die Leistung mit dem Argument, es liege Unterversicherung vor oder möchte Sie mit dem Zeitwert abspeisen.

Der vom Gebäudeversicherer beauftragte Schadensgutachter ermittelt die Kosten fehlerhaft und berücksichtigt nicht alle Positionen.

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