Wenn Sie einen Unfall hatten, kümmern wir uns gerne um Ihren Schaden. Dabei spielt es keine Rolle, wen die Schuld für den Verkehrsunfall trifft. Bei einer möglichen Teilschuld ist anwaltliche Hilfe schon wegen der optimalen Vertretung bei der Frage der Festlegung der prozentualen Mitverschuldensquote nötig. Bei einem unverschuldeten Unfall hat regelmäßig die Versicherung des Verursachers Ihre Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Die Unfallabwicklung durch einen Rechtsanwalt und der gesamte Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung kosten Sie deshalb bei unverschuldeten Unfällen keinen Cent. Ihr Rechtsanwalt weiß, was Ihnen zusteht und berät Sie umfassend. Deshalb sollten Sie In jedem Fall bei einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt einschalten.