Anwälte für Urheberrecht
für Freiburg und Südbaden

Das Urheberrecht schützt die künstlerischen Werke eines Menschen, wenn das Werk eine gewisse schöpferische Tiefe (Originalität) hat, die auch bei Fotografien erreicht werden kann. Es ist deshalb gefährlich, beispielsweise Bilder aus dem Internet für andere als rein private oder schulische Zwecke zu verwenden. Schöpfer von Werken können z.B. Autoren, Komponisten, Choreografen, Designer, Maler, Bildhauer, Erfinder oder Programmierer sein. Das Urheberrecht muss nicht wie ein Patent oder eine Marke angemeldet oder eingetragen werden, sondern es entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes.

Unsere Tätigkeit betrifft insbesondere die Themen:

Das Urheberrecht ist Schutz geistigen Eigentums

Der Urheber hat das Verwertungsrecht an seinem Werk

Übertragung des Urheberrechts

Verlagsrecht

Lizenzen

Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort, VG Bild

Filesharing

Downloads von Musik

Downloads von Filmen

Soziale Netzwerke

Abmahnung

Unterlassung, Unterlassungserklärung

Vertragsstrafe

Unsere Rechtsanwälte im Bereich Urheberrecht

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