Das Urheberrecht schützt die künstlerischen Werke eines Menschen, wenn das Werk eine gewisse schöpferische Tiefe (Originalität) hat, die auch bei Fotografien erreicht werden kann. Es ist deshalb gefährlich, beispielsweise Bilder aus dem Internet für andere als rein private oder schulische Zwecke zu verwenden. Schöpfer von Werken können z.B. Autoren, Komponisten, Choreografen, Designer, Maler, Bildhauer, Erfinder oder Programmierer sein. Das Urheberrecht muss nicht wie ein Patent oder eine Marke angemeldet oder eingetragen werden, sondern es entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes.