Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit erhalten, lassen Sie sich zunächst zur Sache anwaltlich beraten. Bei der Vertretung im Ordnungswidrigkeitenverfahren stehen wir Ihnen in jeder Phase des Verfahrens bei – unter vollem Einsatz unserer Erfahrung, unseres Wissens und unserer Kompetenz.