Anwälte für Baurecht und Architektenrecht
in Freiburg und Südbaden

Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmer und Architekten, beginnend mit dem Abschluss von Verträgen über die baubegleitende Beratung während der Realisierung des Vorhabens bis zur Auseinandersetzung wegen Fragen der wechselseitigen Haftung und deren Klärung.

Unsere Tätigkeit betrifft insbesondere die Themen:

Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Bau- und Planungsverträgen

Sicherung und Klärung von Mängelansprüchen

selbstständige Beweisverfahren mit dem Ziel der Vermeidung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung

Prüfung von Honorar- und Haftungsfragen

baubegleitende Beratung und Unterstützung der Bauherren

prozessuale Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

Unsere Rechtsanwälte im Bereich Baurecht und Architektenrecht

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